© Sterbekasse Grabs

Beim Todesfall:

Beim Ableben eines Versicherten besteht ein Anspruch auf die Versicherungssumme. Dem Kassier ist innert nützlicher Frist eine amtliche Todesbescheinigung oder eine Kopie der Todesanzeige einzureichen. Ebenfalls benötigen wir folgende Angaben: - Bankverbindung - Name, Adresse des Kontoinhabers Die Unterlagen/Daten können per Post oder E-Mail an den Kassier zugestellt werden.