Beim Ableben eines Versicherten besteht ein Anspruch auf die Versicherungssumme. Dem Kassier ist innert nützlicher Frist eine amtliche Todesbescheinigung oder eine Kopie der Todesanzeige einzureichen. Ebenfalls benötigen wir folgende Angaben:- Bankverbindung- Name, Adresse des KontoinhabersDie Unterlagen/Daten können per Post oder E-Mail an den Kassierzugestellt werden.