© Sterbekasse Grabs
Beim Todesfall:
Beim Ableben eines Versicherten besteht ein Anspruch auf die Versicherungssumme.
Dem Kassier ist innert nützlicher Frist eine amtliche Todesbescheinigung oder eine Kopie der Todesanzeige einzureichen.
Ebenfalls benötigen wir folgende Angaben:
- Bankverbindung
- Name, Adresse des Kontoinhabers
Die Unterlagen/Daten können per Post oder E-Mail an den Kassier zugestellt werden.